EU-Politik zum geistigen Eigentum
Der EU-Rat hat zu einer künftigen Politik der EU in Bezug auf geistiges Eigentum beraten. Die Schlussfolgerungen gehören zu den laufenden Arbeiten der Kommission an einem EU-Aktionsplan für geistiges Eigentum. Der Aktionsplan soll in Kürze vorgelegt werden.
Der Rat spricht sich für ein starkes, effizientes, transparentes und ausgewogenes System für den Schutz des geistigen Eigentums aus. Eine kohärente Gesamtstrategie wird gefordert, um sowohl den Schutz von als auch den fairen Zugang zu Innovationen sicherzustellen.
Was die Nicht-Patentierbarkeit von pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen betrifft, die ausschließlich durch im Wesentlichen biologische Verfahren gewonnen werden, begrüßt der Rat die jüngsten Entwicklungen im Rahmen der Europäischen Patentorganisation.
Der Rat erkennt auch an, dass die Systeme für den Schutz geografischer Angaben in der EU gestärkt werden müssen. Er ist bereit, ein System für den Sui-generis-Schutz nichtlandwirtschaftlicher Erzeugnisse auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung in Bezug auf die potenziellen Kosten und Nutzen zu erwägen.
Die Kommission wird ermutigt, eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Nachahmungen und Produktpiraterie zu ergreifen, mit denen unter anderem Online-Plattformen und andere Hosting-Anbieter stärker eingebunden werden.
Schließlich ersucht der Rat die Kommission, Vorschläge für die Überarbeitung des Rechtsrahmens zum Schutz gewerblicher Muster und Modelle vorzulegen. Bei dieser Überarbeitung sollte insbesondere Folgendes thematisiert werden:
- die Komplementarität zwischen gemeinschaftlichen, nationalen und regionalen Geschmacksmusterschutzsystemen,
- die Zugänglichkeit dieser Systeme, beispielsweise durch Klärung und Weiterentwicklung des Schutzgegenstands und der Schutzanforderungen von Geschmackmustern,
- die Auswirkungen der Nutzung neuer Technologien,
- der Transport von Geschmacksmuster verletzenden Waren durch das Gebiet der Union, selbst wenn diese nicht für den Unionsmarkt bestimmt sind, und
- die Schutzfähigkeit von Bestandteilen komplexer Produkte für Reparaturzwecke im Rahmen des Geschmacksmusterschutzes.
EU / PRMV / 11.11.2020