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EU und China: Neues Investitionsabkommen

in Ein- und Ausfuhrkontrolle
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EU und China: Neues Investitionsabkommen

Die EU und China haben ein umfassendes Investitionsabkommen grundsätzlich beschlossen. Das Investitionsabkommen umfasst folgende Themenbereiche: Marktzugang für EU-Unternehmen, Einbettung der Nachhaltigkeit in Investitionsbeziehungen, Kontrollmöglichkeiten bei der Umsetzung der Verpflichtungen sowie die Fortsetzung der Verhandlungen über den Investitionsschutz.

Ferner brachte die EU die Verhandlungen über die Strategische Agenda 2025 für die Zusammenarbeit zur Sprache.

An der Videokonferenz nahmen der chinesische Präsident Xi Jinping, Kommissionspräsidentin von der Leyen, Ratspräsident Michel und Bundeskanzlerin Merkel im Namen des EU-Ratsvorsitzes sowie der französische Präsident Macron teil. China verpflichtet sich, seine Märkte für Investoren aus der EU mehr zu öffnen. EU-Unternehmen sollen im Wettbewerb mit chinesischen staatseigenen Unternehmen fairer behandelt werden. Transparenz bei Subventionen sowie die Vermeidung von erzwungenem Technologietransfer sind weitere Punkte. Zudem verpflichtet sich China, mehr Nachhaltigkeit zu fördern. Auch über Verpflichtungen in Bezug auf Zwangsarbeit sowie die Ratifizierung der einschlägigen grundlegenden Übereinkommen der IAO wurde verhandelt.

Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und China sollen mit einem neuen Abkommen ausgewogener werden. China wird sich in einigen Schlüsselsektoren für die EU öffnen.

Eine Ratifizierung des neuen Abkommens steht noch aus. Der Text muss juristisch überprüft und übersetzt werden, bevor er dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Annahme vorgelegt werden kann.

EU / PRMV / 04.01.2021

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