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EU und GB: So sieht die künftige Partnerschaft aus

in Aktuelles / Basiswissen, Embargos / Handelshemmnisse
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EU und GB: So sieht die künftige Partnerschaft aus

Die Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien haben kurz vor Ablauf der Übergangsphase zu einem Abkommen geführt. Das Handels- und Kooperationsabkommen wird ein Freihandelsabkommen beinhalten.

Das Abkommen erstreckt sich auf den Handel mit Waren und Dienstleistungen und auf die Bereiche Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie und Nachhaltigkeit, Fischerei, Datenschutz und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Es sieht Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen.

Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich auf die gemeinsame Bewirtschaftung der Fischbestände in den Gewässern der EU und des Vereinigten Königreichs geeinigt.

In Bezug auf den Verkehr sieht das Abkommen eine Vernetzung in den Bereichen Luft-, Straßen-, Schienen- und Seeverkehr vor. Es enthält Bestimmungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass im Wettbewerb zwischen Betreibern aus der Union und dem Vereinigten Königreich gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten. Fahrgastrechte, Arbeitnehmerrechte und die Verkehrssicherheit sollen nicht gefährdet werden.

In Bezug auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zielt das Abkommen darauf ab, eine Reihe von Rechten von EU-Bürgerinnen und Bürgern und britischen Staatsangehörigen zu gewährleisten. Dies betrifft Bürgerinnen und Bürger der EU, die im Vereinigten Königreich arbeiten bzw. dorthin reisen oder umziehen, sowie Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die in der EU arbeiten bzw. dorthin reisen oder umziehen und gilt ab dem 1. Januar 2021.

Ferner ermöglicht das Abkommen die weitere Teilnahme des Vereinigten Königreichs an einer Reihe von EU-Leitprogrammen für den Zeitraum 2021-2027 wie etwa Horizont Europa (sofern das Vereinigte Königreich einen finanziellen Beitrag dafür zum EU-Haushalt leistet).

Durch verbindliche Durchsetzungs- und Streitbeilegungsmechanismen sollen Unternehmen in der EU und im Vereinigten Königreich unter gleichen Wettbewerbsbedingungen miteinander konkurrieren können. Unfaire Subventionen und Wettbewerbsverzerrungen sollen verhindert werden. Beide Parteien können im Falle von Verstößen gegen das Abkommen in allen Bereichen der Wirtschaftspartnerschaft sektorübergreifende Gegenmaßnahmen ergreifen.

Trotz des neuen Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird es ab dem 1. Januar 2021 zu großen Veränderungen kommen. Der freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU endet. Die EU und das Vereinigte Königreich bilden zwei getrennte Märkt, zwei verschiedene Regulierungs- und Rechtsräume. Es entstehen Hindernisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie für die grenzüberschreitende Mobilität und den grenzüberschreitenden Austausch.

Das Austrittsabkommen bleibt in Kraft und schützt unter anderem die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger und der britischen Staatsangehörigen, die finanziellen Interessen der EU und vor allem Frieden und Stabilität auf der irischen Insel. Das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 umgesetzt – insbesondere das Protokoll zu Irland und Nordirland.

Die Verhandlungen konnten erst kurz vor Ablauf des Übergangszeitraums abgeschlossen werden. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände schlug die Kommission vor, das Abkommen für einen begrenzten Zeitraum bis zum 28. Februar 2021 vorläufig anzuwenden.

Die Kommission wird rasch Vorschläge für Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung sowie über den Abschluss des Abkommens vorlegen.

Der Rat muss einstimmig mit allen 27 Mitgliedstaaten einen Beschluss erlassen, mit dem die Unterzeichnung des Abkommens und seine vorläufige Anwendung ab dem 1. Januar 2021 genehmigt werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, kann das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet werden.

The EU-UK Trade and Cooperation Agreement

EU / PRMV / 04.01.2021

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