EU zur Durchsetzung internationaler Handelsregeln
Um die Instrumente der EU in der Handelspolitik zu ergänzen und die Übergangszeit bis zur Reform der Welthandelsorganisation (WTO) zu überbrücken, sind neue Regeln zur Durchsetzung von Handelsbestimmungen in Kraft getreten. Mit der Aktualisierung der EU-Durchsetzungsverordnung für Handel ist die EU in der Lage, sich besser gegen unfaire Handelspraktiken zu wehren.
Die neuen Regeln stärken die Durchsetzungsfähigkeit der EU durch diese Änderungen: Ermächtigung der EU, zum Schutz ihrer Handelsinteressen in der Welthandelsorganisation (WTO) und im Rahmen bilateraler Abkommen tätig zu werden, wenn ein Handelsstreit trotz der Bemühungen der EU, die Streitbeilegungsverfahren zu befolgen, blockiert wird (die Verordnung erlaubte bisher nur Maßnahmen nach Abschluss der Streitbeilegungsverfahren); und die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung und möglicher handelspolitischer Gegenmaßnahmen auf Dienstleistungen und bestimmte handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (IPR) (die Verordnung erlaubte bisher nur Gegenmaßnahmen bei Waren).
Die mit anderen Handelspartnern vereinbarten Verpflichtungen durchzusetzen ist eine der wichtigsten Prioritäten dieser Kommission. Die EU konzentriert sich daher verstärkt auf die Durchsetzung der Verpflichtungen ihrer Partner in multilateralen, regionalen und bilateralen Handelsabkommen.
Weitere Informationen: Geänderte EU-Verordnung
EU-Kommission / PRMV / 17.02.2021