Güterverkehr: Fristen für Weiterbildungen verlängert
Das Bundesamt für Güterverkehr hat das Übersichtsblatt über pandemiebedingte Ausnahmeregelungen im Straßengüterverkehr aktualisiert.
Die Neuerungen betreffen folgende Punkte:
- Fristen für den Abschluss von Weiterbildungen für Berufskraftfahrer: Zuletzt wurden Abschlussfristen, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 lagen, um 10 Monate verlängert. Dies gilt nun ebenfalls für Fristen, die im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. September 2021 ablaufen.
- Gleiches gilt für die Gültigkeit der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein sowie des Fahrerqualifizierungsnachweises.
- Zudem haben die Bundesländer Hamburg, Saarland und Baden-Württemberg die Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot zum Zwecke der Belieferung der Impfzentren verlängert. Die neuen Fristen sind dem Übersichtsblatt zu entnehmen.
Das Übersichtsblatt des Bundesamts für Güterverkehr finden Sie hier.
BAG/kb/PROMV 14.07.2021