HAMBURG: Soforthilfe für Unternehmen 08.04.2020 AKTUELL
Hamburger Corona Soforthilfe
Wenn einen Antrag auf die Hamburger Corona Soforthilfe gestellt werden soll, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
1. Die Corona-Soforthilfe von Hamburg und des Bundes kann in einem Vorgang beantragt werden.
Die Beantragung der Förderung kann digital über einen Link (http://www.ifbhh-hcs.de/) der IFB Hamburg auf der Programmseite der Hamburger Corona Soforthilfe bis zum 31. Mai 2020 vorgenommen werden. Erforderliche Nachweise können in der Webanwendung in elektronischer Form hochgeladen werden.
Wichtig: eine schriftliche Antragstellung ist nicht möglich!
3. Im Zuge der Antragstellung muss der Antragsteller eine Reihe von Angaben vollständig und Erklärungen wahrheitsgemäß abgeben.
4. Im Rahmen der Antragstellung sind Ausführungen zu dem Liquiditätsengpass erforderlich. Wichtig: Das Textfeld muss die folgenden Informationen enthalten:
- gewerbliche Miete,
- Gesamtkosten,
- Umsatz netto für die Zeit vom 01.12.2019 bis 29.02.2020 sowie
- für den Monat März.
5. Für Ihre Unterlagen und zum Zwecke des Nachweises der vollständigen Eingabe aller erforderlichen Angaben drucken Sie bitte am Ende des Eingabevorgangs das vollständig ausgefüllte Formular aus.
6. Zur Unterstützung bei Fragen können Hilfestellungen zum Ausfüllen des Antrages (FAQ) und eine Arbeitshilfe „Mitarbeiterliste“ genutzt werden, kann unter der Telefonnummer 040 42828-1500 eine Hotline kontaktiert werden.
Förderberechtigte:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen der Landwirtschaft mit bis zu 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe sowie Künstler und Kulturschaffende, die im Haupterwerb wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind, oder als Freiberufler oder Selbständige tätig sind, ihre Tätigkeit von einem Unternehmenssitz oder einer bestehenden Betriebsstätte in Hamburg aus ausführen, bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Februar 2020 am Markt angeboten haben. Gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen sind ebenfalls antragsberechtigt.
Förderumfang:
Die Zuschüsse werden zur Überwindung eines existenzbedrohlichen. Liquiditätsengpass gewährt, der durch die Corona-Krise nach dem 11. März 2020 entstanden ist, weil:
mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 11. März 2020 durch die Krise weggefallen sind und/oder
ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang im laufenden und/oder zurückliegenden Monat von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem Umsatz der gleichen Monate im Vorjahr (bei Neugründungen im Vergleich zu den Vormonat) vorliegt und/oder
die Umsatzerzielungsmöglichkeiten durch die Corona-Allgemeinverfügungen massiv eingeschränkt wurden.
Die Förderung dient zur Deckung des aufgetretenen Liquiditätsengpass für drei aufeinander folgende Monate. Sie wird dabei auf Basis des fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwands des Antragsstellers, insbesondere für gewerbliche Mieten, Pachten und Leasingaufwendungen berechnet.
Förderhöhe:
Die maximale Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die konkrete Höhe der Finanzhilfe bemisst sich nach dem Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses in einem Zeitraum von drei Monaten*.
Maximale Förderbeträge | Bund | Land | Summe |
Solo-Selbstständige | 9.000 | 2.500* | 11.500 |
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter | 9.000 | 5.000 | 14.000 |
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter | 15.000 | 5.000 | 20.000 |
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter | 0 | 25.000 | 25.000 |
mehr als 50 bis 250 Mitarbeiter | 0 | 30.000 | 30.000 |
*Solo-Selbstständige erhalten neben der Förderung zur Deckung des Liquiditätsengpass aus Mitteln des Bundes eine zusätzliche pauschale Förderung in Höhe von 2.500 Euro zur Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen aus Landesmitteln.
Antragsverfahren:
Das Antragsverfahren funktioniert vollständig digital. Antragsteller können mit dem Link
ihren Antrag online ausfüllen und absenden. Die notwendigen Nachweisdokumente (siehe nächster Abschnitt) können in der Webanwendung in elektronischer Form hochgeladen werden.
Für Ihre Unterlagen und zum Zwecke des Nachweises der vollständigen Eingabe aller erforderlichen Angaben drucken Sie die befüllte Eingabemaske bitte am Ende des Eingabevorgangs aus.
Zur Unterstützung bei Fragen haben wir eine spezielle Hotline eingerichtet, unter der Sie Hilfestellung zum Antrag erhalten können. Die Durchwahl lautet: 040 42828-1500
Wichtige Hinweise
Bitte senden Sie Ihren Antrag nicht postalisch oder per Mail an die Hamburgische Investitions- und Förderbank. Diese werden nicht bearbeitet. Ausgedruckte Anträge können nicht verarbeitet werden.
Die Antragstellung über das Online-Antragsformular ist gemäß Förderrichtlinie bis zum 31. Mai 2020 möglich.
Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?
Für Selbstständige:
Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich. Außerdem ist die Steuernummer sowie, falls vorliegend, die Umsatzsteuer-ID anzugeben.
Für Unternehmen:
Im Rahmen des Antrags anzugeben, bzw. hochzuladen sind:
Handelsregisternummer oder andere Registernummer (soweit vorhanden)
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder ähnliches
Steuernummer des Unternehmens sowie, falls vorliegend, die Umsatzsteuer-ID
Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Geschäftskontos für die Auszahlung.
Abgefragt wird außerdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (Branche).
Im Rahmen des Antrags wird der abgeschätzte Liquiditätsengpass abgefragt. Hierzu sind jeweils in Euro anzugeben:
- Höhe monatliche gewerbliche Miete
- Höhe monatliche Gesamtbetriebskosten (ohne Miete und persönliche Lebenshaltungskosten)
- Nettoumsatz 01.12.2019 – 29.02.2020
- Nettoumsatz März 2020
- Höhe des abgeschätzten Liquiditätsengpasses in einem Zeitraum von 3 Monaten nach Antragstellung (ohne persönliche Lebenshaltungskosten)
ifbhh.de/PROMV/08.04.2020