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SAARLAND: Soforthilfe für Kleinunternehmer des Saarlandes 02.04.2020

in Rechtliche und behördliche Informationen, Soforthilfeanträge
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SAARLAND: Soforthilfe für Kleinunternehmer des Saarlandes  02.04.2020

Soforthilfe des Landes wird von Bundesprogramm abgelöst

Alle, die bisher einen Antrag eingereicht, aber eine Fehlermeldung erhalten haben, brauchen sich keine Sorgen zu machen: Kein Antrag ist verloren gegangen! Wir versenden im Laufe des Tages erneute Bestätigungsmails. Sie brauchen KEINEN neuen Antrag einzureichen!

Sollte bis zum 3. April, 10 Uhr, dennoch keine Bestätigung eingegangen sein, war die Antragstellung fehlerhaft. Dann bitten wir Sie, das Formular erneut ausfüllen.

Was passiert, wenn ich den Antrag elektronisch ausgefüllt und abgeschickt habe?

  1. Jeder Antragsteller bekommt nach Antragstellung ein PDF seines Antrags angezeigt – dieses kann man sich dann abspeichern.
  2. An jeden Antragsteller wird unmittelbar nach Antragstellung eine Bestätigungsmail an die im Antrag angegebene Mailadresse geschickt.
  3. In der Bestätigungsmail befindet sich ein Link, den man anklicken muss. Danach gelangt man auf eine finale Seite. Ihre Daten wurden erfolgreich bestätigt.

Was ist, wenn ich bereits einen Antrag auf Landeshilfe gestellt habe, aber noch keinen Bescheid erhalten habe?

Ist Ihr Liquiditätsengpass mit der Landeshilfe nicht behoben, dann können Sie auch zusätzliche Mittel aus dem Bundesprogramm erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Mai 2020 zu stellen. Sie können auf ihren Bescheid bis Anfang kommender Woche (KW 15) warten, aber natürlich steht Ihnen frei auch jetzt schon das Webformular zu nutzen. Geben Sie bitte an dafür vorgesehener Stelle an, dass Sie bereits Landesmittel beantragt haben.

Antragsberechtigt:                   

Gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe, die im Jahresdurchschnitt bis zu max. 10 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn der Fragebogen vollständig ausgefüllt ist
Gewerbeanmeldung muss beiliegen, sofern ein anmeldepflichtiges Gewerbe vorliegt

Höhe der Soforthilfe:               

0 – 1 Mitarbeiter            = Soforthilfe von bis zu € 3.000
bis zu 5 Mitarbeiter      = Soforthilfe von bis zu € 6.000
bis zu 10 Mitarbeiter     = Soforthilfe von bis zu € 10.000

Umrechnungstabelle:               

– Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
– Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
– Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
– Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Förderantrag:                          

Formular ist hier abrufbar

Bewilligungsstellen:                 

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
„Soforthilfe“
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

Verfahren:

Der Antrag soll am besten unbürokratisch per Mail an soforthilfe@wirtschaft.saarland.de geschickt werden. Er muss zwingend unterschrieben sein. Entweder einscannen oder ein Foto davon machen und an die Mailadresse senden.

saarland.ihk.de/PROMV/02.04.2020

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