Insolvenzantragspflicht seit Mai wieder in Kraft
Die Regelung, die im Zuge der Covid-19-Pandemie die Insolvenzantragspflicht zeitweise ausgesetzt hat, ist mit dem 30. April 2021 ausgelaufen; somit gilt die Insolvenzantragspflicht wieder für alle. Die Sonderregelung diente dazu, Insolvenzverfahren, die durch den Bezug von Hilfsprogrammen verhindert werden können, abzuwenden. Unternehmen, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 28. Februar 2021 Hilfeleistungen beantragt haben, waren von der Aussatzregelung betroffen.
BMJV/kb/PROMV 10.05.2021