Investitionsabkommen EU-China ist online
Nachdem die EU und China im Dezember 2020 die Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen (CAI) im Grundsatz abgeschlossen haben, wurde der vorläufige Text des Investitionsabkommens veröffentlicht. China verpflichtet sich in dem Abkommen dazu, Investoren aus der EU einen umfassenderen Marktzugang als je zuvor zu gewähren, einschließlich einiger wichtiger neuer Marktöffnungen. China verpflichtet sich außerdem, eine fairere Behandlung von EU-Unternehmen in China zu gewährleisten.
Nach juristischer Prüfung und Übersetzung wird der Text dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Annahme vorgelegt.
Zudem hat sich China erstmals bereit erklärt, ehrgeizige Bestimmungen für die nachhaltige Entwicklung in Kraft zu setzen; dies umfasst auch Verpflichtungen in Bezug auf Zwangsarbeit sowie die Ratifizierung der einschlägigen grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO.
Im Hinblick auf Investitionen wird das umfassende Investitionsabkommen zwischen der EU und China das ehrgeizigste sein, das China jemals mit einem Drittland geschlossen hat. Der Text enthält neben Regeln zur Vermeidung von erzwungenem Technologietransfer auch Verpflichtungen in Bezug auf das Verhalten staatseigener Unternehmen, umfassende Transparenzregeln für Subventionen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung.
Die EU und China werden Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen fortführen. Beide Seiten hatten sich im Dezember darauf geeinigt, die Verhandlungen innerhalb von 2 Jahren nach Unterzeichnung des umfassenden Investitionsübereinkommens abzuschließen. Die EU verfolgt weiter das Ziel, die bilateralen Investitionsabkommen der Mitgliedstaaten mit China zu modernisieren und zu ersetzen.
Weitere Informationen:
Text des Investitionsabkommens zwischen der EU und China
EU / PRMV / 25.01.2021