Lockerung des Fahrverbotes an Sonn- und Feiertagen
Die Bundesländer lockern das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, um Versorgungsengpässe vorzubeugen.
Die Befreiung gilt für alle Fahrzeuge für den Transport bestimmter Artikel aus dem Trocken- und Hygienesortiment. In einigen Bundesländern erfasst die Befreiung alle Güter, in anderen sind die Waren separat geregelt.
Eine Übersicht über die betroffenen Waren und vorläufige Gültigkeitsdauer erhalten Sie hier.
BAG/PROMV/23.03.2020