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NIEDERSACHSEN: Soforthilfe für Unternehmen des Landes 02.04.2020

in Rechtliche und behördliche Informationen, Soforthilfeanträge
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NIEDERSACHSEN: Soforthilfe für Unternehmen des Landes 02.04.2020

Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige

Durch die neu verfügbaren Bundeshilfen ergeben sich folgende Fälle hinsichtlich der Antragsstellung:

  • Fall 1: Sie haben bereits vor dem 31.03.2020 einen Antrag auf die Niedersachsen-Soforthilfe Corona gestellt und eine Bewilligung der NBank erhalten Sie können nun zusätzlich einen Antrag auf die Bundesförderung stellen. Prüfen Sie, ob Sie unter den neuen Voraussetzungen antragsberechtigt sind. Zusammen mit dem bereits erhaltenen Zuschuss darf keine Überkompensation entstehen, das heißt, die Zuschüsse dürfen die zu deckenden Kosten nicht übersteigen.
  • Fall 2: Sie haben bis zum Stichtag 31.03.2020 (vor Freischaltung der neuen Förderrichtlinien) einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und noch keine Bewilligung erhalten Wenn der NBank ein korrekt ausgefüllter, vollständiger Antrag vorliegt und Sie zudem antragsberechtigt sind, wird dieser weiter unter den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der Niedersachsen-Soforthilfe Corona bearbeitet. Sie erhalten dann eine Bewilligung der NBank. Unabhängig davon können Sie unter den Bedingungen der Bundesförderung einen zusätzlichen Antrag stellen. Sie müssen dazu nicht auf die Bewilligung der NBank warten.
  • Fall 3: Sie haben bisher keinen Antrag auf Soforthilfe des Landes gestellt Zum Start der Bundesförderung haben sich die Förderbedingungen der Landesrichtlinie geändert. Über die bisherige Landesrichtlinie können Sie ab der Umstellung der Förderung keinen Antrag mehr stellen! Prüfen Sie gründlich, ob Sie unter den neuen Fördervoraussetzungen antragsberechtigt sind. Dann können Sie einen Antrag auf die Corona-Soforthilfe stellen.

Antragsberechtigt:       

Kleine gewerbliche Unternehmen und Angehörige der freien Berufe bis 49 Beschäftigte bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder 10 Millionen Euro Jahresbilanzsumme mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage befinden oder in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Höhe der Soforthilfe:               

Die Förderung wird pauschaliert gewährt
bis 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro
bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro
bis 30 Beschäftigte bis zu 20.000 Euro
bis 49 Beschäftigte bis zu 25.000 Euro

Welche Unterlagen/ Informationen muss ich für die Antragstellung bereithalten? 

  • Umsatzsteuer-ID nur sofern vorhanden, sonst bitte ausfüllen mit 999999999, nicht die EkSt-Steuernummer nehmen, die ist bekanntlich 11-stellig und passt da nicht rein! 
  • Umsatz und Bilanzsumme der letzten beiden Jahre
  • Nachweis der Unternehmung: Kopie entweder der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszuges oder eines Auszuges des Genossenschaftsregisters oder der Bestätigung der Anmeldung beim Finanzamt (freie Berufe)
  • Informationen über bereits erhaltende De-Miniminis-Beihilfen
  • Informationen zu ihrer Bankverbindung

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen? 

  • Eine De-minimis-Erklärung
  • Nachweis der Unternehmung: Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs oder Auszug Genossenschaftsregister oder Bestätigung der Anmeldung beim Finanzamt – Nachweis der Umsatzsteuernummer (freie Berufe), sofern vorhanden!.

Was ist eine De-minimis Erklärung? Warum muss ich die auch unterschreiben? 

Die De-minimis-Erklärung ist eine Übersicht über alle erhaltenen Beihilfen/Zuschüsse im aktuellen Jahr und den zwei vorherigen Kalenderjahren. Um Wettbewerbsverzerrungen durch Zuschüsse zu vermeiden, darf das Gesamtvolumen aller Zuschüsse nur 200.000 Euro in diesem Zeitraum betragen. Diese Regelung gilt EU-weit.

Bewilligungsstellen:                

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 – 16 
30177 Hannover

Formular:

Formulare hier abrufbar

Verfahren:

  1. Laden Sie sich den Antrag herunter und speichern Sie diesen auf Ihrem PC.
  2. Sie haben bereits andere Kleinbeihilfen erhalten oder beantragt? Dann laden Sie sich zusätzlich die Kleinbeihilfenerklärung herunter und speichern Sie diese auf Ihrem PC.
  3. Öffnen Sie den Antrag und – im Falle bereits erhaltener oder beantragter Kleinbeihilfen – die Kleinbeihilfenerklärung direkt (über rechte Maustaste „öffnen mit“) von dem Speicherort auf Ihrem PC mit dem aktuellen Adobe Acrobat Reader DC.
  4. Füllen Sie den Antrag und – im Falle bereits erhaltener oder beantragter Kleinbeihilfen – die Kleinbeihilfenerklärung sorgfältig am PC aus.
  5. Senden Sie uns den Antrag, eine unterschriebene Kopie vom Personalausweis (Vorder- und Rückseite) des Unterschriftsberechtigten und falls erforderlich die Kleinbeihilfenerklärung zusammengefasst in einer E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: antrag@soforthilfe.nbank.de
  6. Wir versenden keine Eingangsbestätigung. Alle Ihre Anträge kommen aber an!

Bitte verwenden Sie die E-Mail-Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de  ausschließlich für die Übermittlung Ihres Antrags. Fragen zu Förderung und Antragsstellung können unter dieser Adresse nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an beratung@nbank.de.

nbank.de/PROMV/02.04.2020

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