Mehrwertsteuer wieder umstellen
Die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer läuft am 31.12.2020 wieder aus. Eine Verlängerung soll es für gesenkte Steuersätze nicht geben. Das heißt, am 01.01.2021 muss alles wieder umgestellt sein.
Bald werden also wieder die bisherigen Steuersätze von 19 Prozent und 7 Prozent gelten. Die Änderungen zum Jahreswechsel sind jedoch komplizierter als einfach nur wieder alles zurückzustellen. Zu den entsprechenden Umstellungsprozessen hat das Bundesfinanzministerium ein erläuterndes Schreiben verschickt.
Bereits am 30.06.2020 hatte das BMF ein umfassendes Schreiben zur Mehrwertsteuersatzsenkung veröffentlicht. Das ergänzende Schreiben vom 04.11.2020 setzt sich mit besonderen Praxisproblemen (u.a. zu Zeitschriftenabonnements, Gutscheinen, Voraus- und Anzahlungsrechnungen) auseinander. Beide Schreiben beinhalten zahlreiche Hinweise und Vereinfachungsregelungen zur Wiederanhebung der Steuersätze.
BMF / PRMV / 19.11.2020