Neue Einreiseverordnung: Änderungen
Zum 13. Mai ist die aktualisierte Einreiseverordnung der Bundesregierung in Kraft getreten. Die letzte Änderung erfolgte zum 26. März 2021.
Die Aktualisierung betrifft die Anmelde- und Quarantänepflicht, welche bisher auf Länderebene geregelt wurde und nun bundesweit vereinheitlicht ist, sowie die Nachweispflicht. Letzteres löst die Testpflicht bei Einreise ab; nun muss in den 48 Stunden nach Einreise ein Nachweis vorgelegt werden — entweder wie bisher in Form eines negativen Testergebnisses, oder aber durch einen Impf- oder Genesenennachweis.
Für Transportpersonal gelten nun außerdem unter Umständen Ausnahmeregelungen, abhängig von der Aufenthaltsdauer und dem Infektionsgeschehen im jeweiligen Gebiet. So sind sie beispielsweise von der Nachweispflicht befreit, wenn die Einreise aus einem einfachen Risikogebiet erfolgt. Für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete gelten abweichende Regelungen.
Eine detaillierte Auflistung aller Neuerungen liefert die IHK Bodensee-Oberschwaben.
IHK/kb/PROMV 20.05.2021