Neuer Schulungsbedarf für Batterienversand
Laut aktuellen Meldungen der IHK Schwaben ergeben sich zum 1. Januar 2022 Änderungen in den Gefahrgutrichtlinien für bestimmte Batterien. In den IATA-DGR wurde in der Ausgabe für das Jahr 2022 jeweils Teil II der Verpackungsanweisung 965 für UN 3480 (Lithium-Ionen-Batterien) und Verpackungsanweisung 968 für UN 3090 (Lithium-Metall-Batterien) gestrichen.
In Folge ergeben sich Schulungspflichten für Versender und Verpacker. Für das erste Quartal 2022 gilt eine Übergangsfrist; ab dem 1. April 2022 ist der Versand der betroffenen Batteriearten nur noch nach Teil IB ihrer jeweiligen Verpackungsanweisungen möglich. Hierfür muss eine ICAO-TI/IATA-DGR-Gefahrgutschulung mit Prüfung erfolgen.
IHK/kb/PROMV 06.09.2021