Reglementierung von unfairen Praktiken im Lebensmittelhandel beschlossen
Am 6. Mai 2021 hat der Bundestag eine Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes beschlossen. Hiermit sind rückwirkend seit dem 1. Mai einheitliche Mindeststandards in der EU etabliert, die unlautere Praktiken in der Agrar- und Lebensmittelindustrie unterbinden sollen — insbesondere in Hinsicht auf einseitige Änderungen von Handelsbedingungen und kurzfristigen Stornierungen. Die beschlossenen Maßnahmen beziehen sich auf Unternehmen bis zu 350 Millionen Euro sowie Lieferanten bis höchstens 4 Milliarden Euro Jahresumsatz, um sie gegenüber größeren Konkurrenten im jeweiligen Marktsegment zu schützen. Auch wurde gefordert, eine Ombudsstelle einzurichten, die neutral und anonym Marktentwicklungen beobachten, Handelspraktiken prüfen und Verstöße bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft melden soll.
Bundestag/kb/PROMV 11.05.2021