Restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Die EU-Bewerberländer Republik Nordmazedonien, Montenegro und Albanienund die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien haben erklärt, sich dem EU-Ratsbeschluss zu restriktiven Maßnahmen gegen Syrien anzuschließen.
Der EU-Rat begrüßt diese Erklärung der genannten Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen gegen Syrien anzuschließen, ausdrücklich. Der Rat hatte am 15. Januar 2021 den Beschluss (GASP) 2021/30 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates erlassen. Der Rat hatte eine Person in die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, neu aufgenommen.
EU-Rat / 26.02.2021