RHEINLAND-PFALZ: Soforthilfe für Unternehmen des Landes Rheinland-Pfalz 08.04.2020
+++ AKTUELLES 07.04.2020 – Unterstützung für Fährbetreiber (Rheinfähren) +++
Die Autofähren am Rhein erhalten für die Aufrechterhaltung des Fährbetriebes finanzielle Unterstützung durch das Land. Die finanzielle Unterstützung richtet sich an die Betreiber von Autofähren am Rhein mit Betriebssitz in Rheinland-Pfalz. Den betroffenen Fährunternehmen am Rhein wird zunächst für April 2020 auf Antrag ein Zuschuss gewährt. Das Antragsformular kann im Verkehrsministerium unter der Telefonnummer 06131 / 16-2289 oder per Mail unter georg.muench(at)mwvlw.rlp.de angefordert werden.
Das Zuschussprogramm der Bundesregierung für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern wird in Rheinland-Pfalz über die Investitions- und Strukturbank (ISB) umgesetzt. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt und erweitert dieses Programm mit dem “Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz”. Das Zuschussprogramm der Bundesregierung für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern wird in Rheinland-Pfalz über die Investitions- und Strukturbank (ISB) umgesetzt.
Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt und erweitert dieses Programm mit dem “Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz”:
Der Zukunftsfonds ergänzt die Zuschüsse des Bundes mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte.
Antragsberechtigte:
Der Zuschuss richtet sich an Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion bis zu 10 Mitarbeitern (10,0 Vollzeitäquivalente), die
a) die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind;
b) ihre Tätigkeit von einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder einem rheinland-pfälzischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen;
c) bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
d) ihre Waren und/oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember.2019 am Markt angeboten haben.
Zuschusshöhe:
Für die Soforthilfe gilt folgende Staffelung:
Einmalzahlung in Höhe von bis zu 9.000 Euro für drei Monate für
Antragsberechtigte mit bis zu 5,0 Beschäftigten (VZÄ)
Einmalzahlung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10,0 Beschäftigten (VZÄ)
Unternehmen von über 10 bis 30 Beschäftigten:
30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.
Formular:
Das Antragsformular wurde am 07.04.2020 aktualisiert!
Verfahren:
Ihr Antrag auf Soforthilfe muss folgende Unterlagen beinhalten:
Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Kopie/Scan des Personalausweises des/der Antragstellenden (Vorder- und Rückseite) oder eines vergleichbaren Legitimationspapiers
Nachweis der Unternehmung (Kopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Handelsregisterauszugs oder Kopie des letzten Steuerbescheides oder Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes oder Nachweis der Umsatzsteuernummer.)
Das Antragsformular, die Bearbeitungshinweise sowie die Informationen zum Datenschutz finden Sie hier:
Aufgrund des absehbar extrem hohen Antragsaufkommens und der Dringlichkeit des Bedarfs aller Antragstellenden bitten wir von Nachfragen zum jeweiligen Stand der Bearbeitung abzusehen.
Zur Bearbeitungsdauer können wir daher keine konkreten Angaben machen. Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir auf der Basis eines sehr schlanken und unbürokratischen Antragsverfahrens unser Bestes geben, um schnellstmögliche Zahlungen zu leisten.
mwvlw.rlp.de/PROMV/08.04.2020