Rüstungsexporte 2020 – vorläufige Genehmigungszahlen
Im Jahr 2020 wurden nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 5,82 Mrd. Euro erteilt. Im Vorjahr 2019 betrug der Wert 8,02 Mrd. Euro. Dabei entfiel ein Anteil von 49,9 Prozent (2019: 55,9 Prozent) auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft mit Deutschland verbindet.
Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 2,92 Mrd. Euro (2019: 3,53 Mrd. Euro) erteilt. Der auf die Drittländer entfallende Wert ist zu über 50 Prozent auf Großaufträge für den maritimen Bereich zurückzuführen. Für das Land Ägypten, das mit 763,7 Mio. Euro den höchsten Wert unter den Drittländern aufweist, machen die Ausfuhrgenehmigungen betreffend Unter- und Überwasserschiffe 99 Prozent des Genehmigungswertes aus.
Für die folgenden zehn Staaten waren im Jahr 2020 die höchsten Genehmigungswerte zu verzeichnen:
Land | Wert in Euro |
Ungarn | 838.413.290 |
Ägypten | 763.771.115 |
Israel | 582.405.816 |
Vereinigte Staaten | 509.166.220 |
Vereinigtes Königreich | 328.860.195 |
Katar | 306.183.947 |
Singapur | 243.814.528 |
Australien | 236.803.534 |
Korea, Republik | 224.973.049 |
Brasilien | 114.282.539 |
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im Jahr 2020 auf 37,6 Mio. Euro (2019: 69,5 Mio. Euro). Davon entfielen 37,04 Mio. Euro und damit 98,5 Prozent des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Kleinwaffenlieferungen wurden damit fast ausschließlich für den privilegierten Länderkreis unserer Gemeinschafts- und Bündnispartner genehmigt. Dies unterstreicht die besonders restriktive Exportpolitik der Bundesregierung für die Ausfuhr von Kleinwaffen in Drittländer.
BMWi / 09.01.2021