Sanktionen gegen Hersteller chemischer Waffen verlängert
EU-Sanktionen gegen die Herstellung von chemischen Waffen wurden um ein weiteres Jahr verlängert. Sie gelten nun bis zum 16. Oktober 2022.
Die Sanktionsliste beinhaltet 15 Personen und zwei Organisationen, welche an der Entwicklung und Verwendung von chemischen Waffen direkt beteiligt sind oder sie durch finanzielle, technische oder materielle Unterstützung fördern. Die Sanktionen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten der Betroffenen, ein Einreiseverbot in die EU sowie das Verbot, ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
EU/kb/PROMV 12.10.2021