Sanktionen gegen Russland bis 2022 verlängert
Bestehende Sanktionen gegen Russland werden bis zum 31. Januar 2022 verlängert; dies wurde vom Europäischen Rat in seiner Tagung am 24./25. Juni 2021 beschlossen. Seit März 2015 ist die Aufhebung der Sanktionen an die Erfüllung der Minsker Vereinbarungen gekoppelt, welche zur Deeskalation des Konfliktes in der Ukraine verabschiedet wurden. Da Russland diese weiterhin nicht umsetzt, bleiben die Embargos bestehen.
Gegen einzelne Personen und Einrichtungen sind restriktive Maßnahmen in Kraft. Zusätzliche Sanktionen betreffen russische Banken und Unternehmen, denen der Zugang zu den Märkten der EU eingeschränkt wird; verboten sind einige Formen der Zusammenarbeit mit russischen Finanzinstituten, der Handel mit Verteidigungs- und Dual-Use-Gütern sowie die Belieferung von militärischen Endnutzern in Russland. Außendem werden dem russischen Energiesektor der Zugang zu bestimmten Technologien vorenthalten.
EU/kb/PROMV 13.07.2021