Schutzschirm für Lieferketten: Absicherung bis 06/2021
Die Bundesregierung und die Kreditversicherer verlängern gemeinsam die Absicherung von Lieferketten durch den gemeinsamen Schutzschirm bis zum 30. Juni 2021. Die Verlängerung muss von der Europäischen Kommission beihilferechtlich noch genehmigt werden.
Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung genehmigt hat, wird der Bund ab dem 1. Januar 2021 weiterhin eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro übernehmen. Mit dieser Garantie können die Kreditversicherer auch weiterhin Kreditlinien im bestehenden Umfang von über 400 Milliarden Euro absichern. Kreditversicherungen schützen Lieferanten vor Zahlungsausfällen, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will.
Im Detail verpflichten sich die Kreditversicherer im Rahmen des 30-Milliarden-Euro-Schutzschirms, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen mit 10 Prozent zu beteiligen. Zudem überlassen sie dem Bund knapp 60 Prozent der Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021. Auch die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer.
Konkret sieht die Vereinbarung vor, dass der Bund gegenüber den Kreditversicherern bis zum 30. Juni 2021 eine Rückgarantie in Höhe von bis zu 30 Mrd. EUR für die Absicherung von Geschäftstransaktionen deutscher Unternehmen mit ihren in- und ausländischen Abnehmern stellt.
Die Kreditversicherer leisten erneut einen signifikanten Eigenbeitrag zu diesem Schutzschirm für die deutsche Wirtschaft: Sie geben knapp 60 Prozent der Prämieneinnahmen des ersten Halbjahres 2021 an den Bund ab und tragen anteilig Verluste in Höhe von 10 Prozent sowie die Ausfallrisiken.
Die Verlängerung des Schutzschirms für die deutsche Wirtschaft ist eine Maßnahme, die weiterhin das Ziel verfolgt, vor der Pandemie wirtschaftlich gut aufgestellte Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten zu schützen. Unternehmen, die losgelöst von der Corona-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten sind, fallen auch weiterhin nicht unter die nun getroffene Vereinbarung zwischen Kreditversicherer und Bund.
Die Entscheidung über Kreditlimite trifft Euler Hermes unter Berücksichtigung der Regelungen im Garantievertrag. Wie üblich erfolgt dies auf Basis einer individuellen Bewertung unter Berücksichtigung einer Vielzahl an Faktoren: Neben den individuellen Finanzkennzahlen wie beispielsweise Umsatz, Profitabilität, Finanzergebnis, Verschuldung, Liquidität oder Cashflow spielen auch Länder- und Branchenrisiken eine Rolle sowie Marktposition, Diversifizierung, Absatzmärkte, Management, Kundenstruktur, Strategie oder Alleinstellungsmerkmale.
BMWi / Euler Hermes / PRMV / 07.12.2020