SCIP-Datenbank veröffentlicht
Die europäische Abfallrahmenrichtlinie schafft neue Verpflichtungen für Unternehmen hinsichtlich deren Chemikalienpolitik. Ab dem 5. Januar 2021 sind Lieferanten von Erzeugnissen verpflichtet, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Informationen zu Erzeugnissen, die “besonders besorgniserregende Stoffe” (SVHC-Stoffe – Substances of Very High Concern) oberhalb eines Schwellenwerts enthalten, zu melden.
Dies gilt auch für Produzenten oder Importeure von Erzeugnissen, Händler oder andere Akteure der Lieferkette, die Erzeugnisse in Verkehr bringen,
Grundlage für die Verpflichtungen hinsichtlich der SCIP-Datenbank ist die europäische Abfallrahmenrichtlinie. Durch sie ist die Nutzung der Datenbank ab dem 05.01.2021 obligatorisch.
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EU / 11.01.2021