Verpackungsbestimmungen in Europa
Der DIHK hat in Zusammenarbeit mit mehreren AHKs eine Broschüre zum Umgang mit Verpackungen in Europa herausgegeben. Sie bietet einen Überblick über die unterschiedlichen Regelungen in den jeweiligen Ländern.
Seit über zwei Jahren ist die novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) in Kraft getreten. Zeit genug, um erste Erfahrungen mit der Anwendung zu sammeln. Zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten haben ihre nationalen Gesetzgebungen angepasst. Dennoch variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen. Unternehmen müssen in jedem Land, in dem sie verpackte Waren in Verkehr bringen, die unterschiedlichsten Bestimmungen beachten.
Fragen wie: Wer unterliegt den verpackungsrechtlichen Bestimmungen? Welche Verpackungen fallen in den Anwendungsbereich? Welche Sonderregelungen gibt es? – werden in der Broschüre behandelt.
Diese unterschiedlichen Verpflichtungen aus den nationalen Gesetzen führen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu Rechtsunsicherheiten.
Der neue Praxisleitfaden der Außenhandelskammern (AHKs) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) soll einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an die Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen EWR-Staaten bieten.
DIHK / PRMV / 04.12.2020