WPA zwischen EU und Japan erweitert
Zum zweiten Jahrestag des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der EU und Japan werden auf beiden Seiten 28 zusätzliche geografische Angaben geschützt und der Handel mit Wein und Fahrzeugen zwischen beiden Seiten weiter vereinfacht. EU-Handelskommissar Dombrovskis: „Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan ist eines unserer wichtigsten Abkommen. Zusammen machen die EU und Japan ein Viertel des weltweiten BIP aus und unser bilateraler Handel erreicht ein Volumen von etwa 170 Mrd. Euro pro Jahr.“
Die Vertragsänderungen wurden durch den im Rahmen des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss unter dem gemeinsamen Vorsitz von Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und dem japanischen Außenminister Toshimitsu Motegi beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen:
Die Liste der geografischen Angaben der EU-Länder und Japans umfasst nun zusätzlich 28 geografische Angaben für jede Seite. Dies ist die schnellste Erweiterung einer Liste von geografischen Angaben im Rahmen eines Freihandelsabkommens.
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